Wirbel wegen Wahllokal-Foto

Erstellt am 03. Februar 2023 | 16:07
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ÖVP-Landtagsabgeordneter Lobner.
Foto: Gemeinde
Lobner (ÖVP) ließ sich bei Stimmabgabe fotografieren. Für Grüne, FPÖ und SPÖ war dies ein klarer Gesetzesbruch.

Ein Foto in einem Gratisblatt bzw. auf dessen Website sorgt derzeit für Aufregung innerhalb der Lokal-Politik. Grund: Der Schnappschuss entstand am Wahlsonntag im Sprengel 5 (Schmied-Villa) der Bezirkshauptstadt – während der Öffnungszeiten des Wahllokals. Zu sehen ist Gänserndorfs ÖVP-Bürgermeister Landtagsabgeordneter René Lobner bei seiner Stimmabgabe.

Grünen-Bezirkssprecherin Beate Kainz, FPÖ-Bezirksparteichef Dieter Dorner und SPÖ-Bezirksparteivorsitzender René Zonschits verurteilen das Vorgehen Lobners: „Das war eindeutig gegen das Gesetz.“ Seit einigen Jahren sei es nämlich verboten, dass sich wahlwerbende Kandidaten im Wahllokal von einem Medienvertreter fotografieren lassen. Kainz: „Das steht auch in den Schulungsunterlagen, die wir vom Land NÖ für die jüngste Landtagswahl bekommen haben.“ Zonschits ergänzt: „Als Gemeindewahlleiter hätte Lobner das wissen müssen.“

Der angegriffene ÖVP-Politiker hingegen ist sich keiner Schuld bewusst. „Im Sprengelwahllokal, das von einem FPÖ-Vertreter geleitet worden war, wurde meines Wissens nach vom Fotografen gefragt, ob es möglich ist, ein Foto beim Einwerfen zu machen. Nachdem offensichtlich die Zustimmung erteilt wurde, kam es dann zu diesem Schnappschuss, als ich aus der Wahlkabine kam“, so Lobner.

„Früher wurde ich auch bei Stimmabgabe fotografiert“

Der Stadtchef erinnert an frühere Urnengänge, bei denen auch Fotos von ihm während der Stimmabgabe gemacht wurden. Er nennt ein Beispiel aus dem Jahr 2013. Darauf Kainz: „Die Zeiten haben sich geändert. Es gibt ein entsprechendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus 2016.“

Was sagt die Bezirkshauptmannschaft als oberste Wahlbehörde im Bezirk? BH-Stellvertreter Wolfgang Merkatz: „In der NÖ-Landtagswahlordnung bzw. im Strafgesetzbuch kann ich einen Gesetzesbruch nicht direkt herauslesen.“ Dafür müsste man ein Verfahren einleiten, um die Rechtslage genau prüfen zu können.