Spritztour endete vor dem Richter

Wie sie ihren 17. Geburtstag heuer feiern wird, wird sich eine junge Frau aus Groß-Enzersdorf nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres gut überlegen. Eingeladen waren am 22. Juli etwa 30 Personen in das geräumige Einfamilienhaus, gekommen waren aber an die 70, wie die 16-Jährige vor Richter Rainer Klebermaß am Landesgericht Korneuburg als Zeugin aussagte. Und das führte zu den erwartbaren Turbulenzen.
Einer der ungeladenen Gäste war ein 17-Jähriger, dem seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, in der Partynacht ein Tablet und mehrere Handys gestohlen zu haben. Auch nahm er das Fahrzeug des Lebensgefährten (39) der Mutter (36) des Geburtstagskinds unerlaubt in Betrieb und machte mit drei weiteren Burschen eine Spritztour.
Unter dieser Ausfahrt, die über 100 Kilometer ging, obwohl sie laut Aussage des 17-Jährigen nur nach Deutsch-Wagram führen sollte, hatte der Wagen – ein „Liebhaberfahrzeug“ – einige Blessuren davongetragen.
Eine ganze Schulklasse wohnte dem Prozess bei
Zu Beginn des Prozesses gegen den Jugendlichen, dem eine Schulklasse beiwohnte, war dieser nur geständig, mit dem Auto gefahren zu sein. Er habe nichts gestohlen und er habe die Autoschlüssel auch nicht genommen.
Angeblich hätte ihm ein Bekannter mit dem Spitznamen „Jesus“ (18) diese in die Hand gedrückt. Das konnte dieser – die Sache nicht ganz ernst nehmend – bei seiner Zeugenaussage nicht bestätigen.
Sprachaufnahme von „verdecktem Detektiv“
Auch die anderen Mitfahrer in dieser Nacht gaben sich relativ unwissend und – vor allem – unschuldig an irgendwelchen Schäden an dem Auto oder Diebstählen. Eine Sprachaufnahme, die die Mutter der jungen Frau dem Gericht zur Verfügung stellte, gab letztlich den Ausschlag.
Auf der war zu hören, wie der 17-Jährige mit seinen Aktionen in der Julinacht gegenüber einem Freund, der als „verdeckter Detektiv“ fungierte, prahlte. „Mit solchen Blödheiten kann man sich die Zukunft verbauen“, warnte Klebermaß den 17-Jährigen, der auch bei seiner Einvernahme bei der Polizei alles andere als geständig war, was der Richter als „herabgesetzter Glaubwürdigkeit“ werten musste.
„Dein Verteidiger verzweifelt hier gerade“, wies ihn Klebermaß auf die Reaktionen des erfahrenen Gerald Perl hin, der dies ironisch mit „nur Kopfweh“ abtat. Damit Perl den jungen Mann noch einmal ins Gebet nehmen konnte, unterbrach der Richter: „Wegen der Kopfschmerzen.“
Die waren schneller verflogen als nach einer gepflegten Party. Der 17-Jährige fand zu seiner Verantwortung – „zum Teil mit Bauchweh“ – und rettete sich als Unbescholtener so gerade noch in eine Diversion.
Der pädagogische Effekt für die Schulklasse, aber vor allem für den jungen Mann, lag in der Art der Maßnahme: 50 Stunden gemeinnützige Leistungen muss der 17-Jährige bis 30. Juni dieses Jahres abgeleistet haben. „Das ist effektiver als eine bedingte Freiheitsstrafe“, so der Richter abschließend.