Haftstrafen für verhinderte Diebe

Verfahrenshilfe, also die juristische Vertretung vor Gericht, kann man in Anspruch nehmen, wenn man sich keinen Wahlverteidiger leisten kann.
Sehr geschätzt wird diese Verpflichtung von Anwälten aber nicht, da sie quasi für „Justitias Lohn“ arbeiten und es mit Mandanten zu tun bekommen wie einem 33-jährigen Slowaken, der wegen zweier Diebstahlsversuche am Landesgericht Korneuburg angeklagt war.
Zu Beginn der Verhandlung vor Richterin Lydia Rada bestätigte der 33-Jährige die Vorwürfe gegen ihn: „Ja, das stimmt!“ Er gab damit zu, zwei Mal – am 31. Oktober und am 23. November 2022 – versucht zu haben, von einem Grundstück gegenüber dem Bahnhof in Lassee Kupferkabel zu stehlen. So weit, so gut für Verfahrenshelfer Gerald Perl. Das sollte sich aber ändern. Beim ersten Versuch habe man ein kleines Lagerfeuer gemacht, um zu kochen – gestohlen habe man auch nichts.
„Ja, weil die Polizei gekommen ist“, so Rada. Und beim zweiten Versuch war man nicht gerade dabei, die Kabel mit einer vor Ort vorgefundenen Axt in transportfähige Portionen zu hacken. Die Kabelstücke habe man so vorgefunden.
Aber verglichen zum 33-Jährigen hätte es Perl noch „besser“ treffen können. Denn für den Versuch in der Halloween-Nacht war auch ein 51-jähriger Landsmann angeklagt, der sein juristisches Schicksal selbst in die Hand nahm.
„Ich weiß nicht, was man mir zur Last legt“, denn schließlich habe er nichts gestohlen und er wisse auch nicht, wozu er sich schuldig bekennen solle. Dies überraschte Beobachter, denn man müsste meinen, dass der Mann nach insgesamt 23 Vorstrafen etwas mehr Routine im Umgang mit Gerichten haben müsste. Die Schuld der beiden stand für die Richterin fest.
„Er ist geständig und der Rest ist einerlei“, plädierte Perl für seinen Mandanten auf ein mildes Urteil. Die drei unbedingten und sieben bedingten Monate Freiheitsstrafe könnte man durchaus als solches bezeichnen. Der „ahnungslose“ Mittäter wurde – auch aufgrund seiner juristischen Vorbelastungen – zu unbedingten zehn Monaten verurteilt. Perls Mandant nahm das Urteil an. Der 51-jährige Slowake will Berufung einlegen.