Kein Kamin: Mieterin will Gemeinde klagen

Zores mit der Stadtgemeinde als Besitzer der Wohnung in der Kremser Straße 23 hat die Mieterin Monika Mühlbacher - und deshalb hat sie FP-Stadtrat Wolfgang Schatzl eingeschaltet. Sie hat im Jänner 2009 in ihrer Wohnung eine neue Therme bekommen und seitdem wird von der Gemeinde jeden Monat ein Betrag in der Höhe von 30 Euro, gewidmet als „Therme“, vorgeschrieben. Da laut ihrem Anwalt jedoch keine Erhaltungspflicht für die gegenständliche Therme besteht, fordert sie nun 1.680 Euro, zuzüglich der Anwaltskosten, von der Gemeinde zurück.
Festgestellt, dass der Kamin versottet ist
Außerdem darf sie den gemauerten Ofen nicht benützen, den sie der Vormieterin abgelöst hat, obwohl ihr, so betont Mühlbacher, der Rauchfangkehrer bestätigt habe, dass der Kamin in Ordnung ist.
„So ist es nicht“, kontert der zuständige SP-Stadtrat Franz Mrskos. „Es gab eine Begehung mit Vertretern des Bauamtes und einem Rauchfangkehrer, bei der auch die Frau Mühlbacher dabei war. Es wurde festgestellt, dass der Kamin versottet ist. Er ist seit rund 15 Jahren nicht in Betrieb und der Abzug ist zu gering, deshalb darf der Ofen nicht benützt werden. Außerdem hat Frau Mühlbacher in ihrer Wohnung eine Zentralheizung. Sie braucht den Ofen also gar nicht.“
Gericht muss Entscheidung treffen
Mrskos zur Therme: „Es stimmt, dass sie 2009 eine neue Therme für die Zentralheizung bekommen hat, die damit verbunden Mehrkosten werden ihr in Raten verrechnet.“
Wie die Sache nun weitergeht - denn mit dieser Erklärung gibt sich Monika Mühlbacher nicht zufrieden - wird wohl, wenn man sich nicht einig wird, das Gericht entscheiden müssen.