Novelle zum Tierschutzgesetz passiert Ministerrat

Die Novelle sieht vor, dass Personen, die Tiere wiederholt aufnehmen, weitergeben bzw. vermitteln, vor Aufnahme der Tätigkeit diese der Behörde melden. Innerhalb von sechs Monaten muss dann das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen kontrolliert werden. Ebenso enthält die Novelle eine Klarstellung, dass nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen. Vorgesehen ist auch die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips.
Was die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen betrifft, so wird diese verbessert. So soll die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen nun möglich sein.
Der Entwurf, der der Regierung von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der die Geschäfte im Gesundheitsbereich interimistisch weiterführt, vorgelegt wurde, hatte im Vorfeld zum Teil Kritik durch NGOs hervorgerufen, ebenso gab es 660 Stellungnahmen. Sie kritisierten unter anderem, dass weiterhin Stachelhalsbänder bei Polizeihunden, Anbindehaltung oder auch die Zucht von Niederwild zum Zweck der Bejagung erlaubt bleiben.
Es war dies heute der erste Ministerrat nach dem Tod von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). "Wir haben heute ein Gesetz beschlossen, das noch aus ihrer Feder stammte", sagte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) auf seinem Facebook-Videochat "kernlive". "Das war das letzte große politische Werk", das sie hinterlassen habe, so Kern.