Alko-Sucht ließ Korneuburger nach rechts kippen

Einen unrühmlichen Höhepunkt erreichte die Alkoholsucht eines 45-jährigen Korneuburgers am 8. Oktober 2021, als er bewusstlos und volltrunken vor seinem Wohnhaus von der Polizei aufgelesen wurde. Der wieder zu Sinnen Gekommene begrüßte die Beamten mit einer Handbewegung und einer Grußformel, die unter das Verbotsgesetz fallen. Deswegen musste er sich allerdings nicht vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Der Sachverständige Werner Brosch attestierte dem Mann, für den Oktober zurechnungsunfähig zu sein. Alkohol spielte zwar auch bei den tatsächlichen Anklagepunkten eine Rolle, entband ihn aber nicht seiner Verantwortung. Einerseits warf ihm Staatsanwalt Christoph Zechner vor, in seinem Wohnzimmer einen einschlägigen Reisepass und im Schlafzimmer eine ebenso eindeutige Promotionsurkunde aufgehängt zu haben.
Video an einen Freund, Fotos an die Tochter
Auf diese Nazi-Devotionalien stießen die Beamten im Zuge der Amtshandlung im Oktober bei einer "Nachschau" in der Wohnung des 45-Jährigen. Der zweite Teil der Anklage bestand aus einem inkriminierten Video, das er zwischen dem 3. Jänner 2021 und dem 1. Jänner letzten Jahres an einen ehemaligen Arbeitskollegen versandte, und fünf Fotos, mit denen er seine Tochter (22) - die in der Verhandlung nicht gegen ihren Vater aussagen wollte - beglückte.
Dass das Alkoholproblem des 45-Jährigen Anfang des letzten Jahres ein großes war, bewies eine andere Tatsache. Nämlich die, dass er mit satten 1,96 Promille am 4. Februar 2022 zu seiner Einvernahme bei der Polizei erschien. Auch zu seiner psychiatrischen Begutachtung bei Brosch erschien er alkoholisiert, wie er freimütig vor dem Gutachter damals eingestand. Und sogar der Sachverständige räumte ein, dass der 45-Jährige zu der Zeit mit Alkohol eher in der Lage war, zu funktionieren.
Altes Leben in Form des Handys weggeworfen
Das habe sich grundlegend geändert, so Verteidiger Reinhard Pröbsting, denn seit dem 27. September befinde sich sein Mandant in stationären Behandlung, die er freiwillig bis 27. März nächsten Jahres verlängert habe. Pröbsting war auch daran gelegen, den Geschworenen zu schildern, dass sich sein Klient von der Hooligan-Szene, in der er sich früher bewegte, gelöst habe. Das Handy mit all den alten Kontakten habe er weggeworfen, "um ein neues Leben anzufangen". Zu den Vorwürfen bekannte sich der 45-Jährige schuldig.
Ganz so einfach wollte die vorsitzende Richterin Anna Wiesflecker den 45-Jährigen aber nicht davonkommen lassen, denn sie stellte sich, aber vor allem dem Angeklagten, die Frage nach dem Warum. "Zwecks Gaudi" und weil ihm die Musik und die Frauen in dem Video gefallen haben. "Moment", holte Wiesflecker aus. Erstens gäbe es auch Frauen, die nicht in derartigen Uniformen so freizügig posieren und wenn "alles positiv besetzt ist", was soll das anderes sein, als die Erfüllung des Tatvorwurfs.
Staatsanwalt Zechner wies in seinem Schlussplädoyer die Geschworenen darauf hin, dass jedes Bild für sich ein Verbrechen im Sinne des Gesetzes darstelle; um die Lebensumstände des Angeklagten zu berücksichtigen, empfahl er der Jury das Strafmaß. Diesen Empfehlungen folgten die acht Laienrichter. In der Sache sprachen sie den Mann schuldig, mit der Strafe blieb das Schwurgericht mit einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe am absolut untersten Ende des Rahmens. Das Urteil ist rechtskräftig.