Ex-Chefarzt der Justizanstalt Stein verurteilt

Ein 42-Jähriger wurde in der Vorwoche am Landesgericht in Krems wegen Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Chefarzt der Justizanstalt Stein.
„So, wie ich es gemacht habe, ist es günstiger“
Der Mediziner hatte in der Zeit von Anfang 2011 bis Juli 2014 teure Blutabnahmen und -analysen an Mitarbeitern durchgeführt und deren Bezahlung aus dem Budget des Strafvollzuges veranlasst. Die Abrechnung hätte aber über die Sozialversicherungsträger laufen müssen. 6.000 Euro soll der Schaden für den Staat betragen. Zuständig gewesen ist der Mediziner eigentlich nur für die Häftlinge, Behandlungen für das Personal gibt es offiziell nur in Notfällen.
Begründet hatte der nun Verurteilte die Blutabnahmen nach Auffliegen der Überschreitung seiner Kompetenzen Ende 2014 gegenüber der NÖN folgendermaßen: „Wenn das Personal außerhalb des Hauses zum Arzt geht, entstehen Fehlstunden. So, wie ich es gemacht habe, ist es günstiger.“

Auch während des Prozesses griff der 42-Jährige auf diese Version seiner Straftat zurück. Es habe damals Personalnot geherrscht, darum sei es besser gewesen, die Blutabnahmen in der Justizanstalt durchzuführen, anstatt Beschäftigte für den Gang zum Arzt freizustellen.
Einer der behandelten Patienten des Chefarztes war damals übrigens auch der ehemalige Anstaltsleiter Bruno Sladek, der allerdings nicht unter seinem richtigen Namen auf der Blutabnahmen-Liste aufschien, sondern unter dem Pseudonym „Hermann Maier“.
Die Behandlung an dem mittlerweile pensionierten Ex-Direktor soll aber wegen eines Notfalls stattgefunden haben. Den Namen des legendären Skirennläufers habe er jedoch nicht aus Vertuschungsgründen, sondern aufgrund einer vorübergehenden Verwirrtheit im Zuge eines Schwächeanfalls verwendet, ließ Sladek damals verlautbaren.
Arzt verabreichte Häftlingen Potenzmittel
In dem Schuldspruch gegen den 42-Jährigen enthalten war neben den Vorfällen im Rahmen der „Blutaffäre“ auch die unbewilligte Verschreibung und Verabreichung von Potenzmitteln an Häftlinge, ebenfalls auf Vollzugskosten. „Diese Mittel sind für Häftlinge nur in absoluten Ausnahmefällen einsetzbar“, erklärte dazu Staatsanwalt Roland Koch während der Verhandlung.
Einen Namen machte sich der Mediziner im Häfen zudem auch als „Botox-Arzt“. Auf Wunsch von mehreren Damen aus den Kreisen des Personals soll er wiederholt Botox-Spritzen zur Straffung von Falten verabreicht haben.