Vermummungsverbot: Touristen müssen Mundschutz abnehmen
Ab 1. Oktober gilt in Österreich das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. Das neue Gesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden, die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt werden dürfen. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 150 Euro geahndet werden.
Das vielerorts genannte „Burka-Verbot“ trifft vor allem auch Tourismusdestinationen wie die Wachau und die Stadt Melk. VP-Tourismus-Stadtrat Peter Rath unterstützt das Burka-Verbot in der Bezirkshauptstadt. „Wir werden damit so umgehen, wie es der Gesetzgeber vorsieht.“ Generell besuchen immer wieder Burka-Trägerinnen die Tourismus-Stadt. Erst vergangene Woche begegnete Rath selbst drei Damen.
Der Tourismus-Stadtrat betont aber auch, dass vom Verbot der obligatorische Mundschutz vieler asiatischen Touristen nicht betroffen ist.
Erste Anzeige gegen asiatischen Touristen
„Stimmt nicht“, informiert Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich: „Der Mundschutz darf nur sein, wenn Smog-Alarm ist, oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann.“ Die erste Anzeige am Sonntag galt in Niederösterreich dann auch gleich einem asiatischen Touristen mit Mundschutz.
Generell wird ein Vergehen ähnlich wie eine Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. „Eine Privatperson kann aber ebenso anzeigen, darf die betroffene Person aber nicht festhalten“, appelliert Baumschlager die Polizei zu rufen.
Strafen an Halloween?
Spannend könnte es mit dem Vermummungsverbot auch beim bevorstehenden Halloween-Fest am 31. Oktober werden. Da es nicht zum österreichischen Brauchtum gehört, könnte es an diesem Tag laut Baumschlager für die Polizei „spannend“ werden.