Keine Strafe nach Schäden an Autos

Erstellt am 29. Juni 2017 | 05:11
Lesezeit: 2 Min
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Polizei Symbolbild
Foto: BilderBox.com, Wodicka
Neulengbacher ist unzurechnungsfähig und bleibt damit ungestraft.

Immer wieder kam es zu Sachbeschädigungen an Autos. Der Verursacher konnte von der Polizei ausgeforscht werden, ihm wurden Sachschäden über 60.000 Euro zur Last gelegt. Eine Flut von Anzeigen war die Folge für den jungen Mann. Für seine Taten bleibt er aber ungestraft, da Unzurechnungsfähigkeit attestiert wurde. Das stößt einem Anrufer bei der NÖN sauer auf: „Es kann doch nicht sein, dass so etwas ungestraft bleibt, muss erst mehr passieren, bis da gehandelt wird?“

Staatsanwalt Leopold Bien erklärt: „2016 hat es ein Verfahren gegeben, da war der Mann kurzzeitig in Haft.“ Jedoch seien Sachschadendelikte keine Anlass-Taten für eine Unterbringung, egal welche Schadenssumme entstanden ist.

Staatsanwaltschaft und Polizei sind somit die Hände gebunden – solange der Mann nicht wegen eines Delikts „gegen Leib und Leben“ angezeigt und von einem Sachverständigen als „gefährlich“ eingestuft wird.

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