Halbes Jahr nach Zwischenfall am „Guglhupf“ kam ÖBB-Rechnung!

„Es war der 16. Jänner, es war noch dunkel und ich bin von Mollram Richtung Peisching in die Arbeit gefahren, als mir auf der ÖBB-Überführung im Bereich der Kuppe ein Auto entgegenkam“, erinnert sie sich im Gespräch mit der NÖN noch genau an den Hergang. Beim Zurückschieben geriet die Lenkerin dann aufs Bankett und um den Wagen nicht zu beschädigen, half schließlich die Feuerwehr Peisching aus dem Malheur. Ende gut, alles gut, dachte sich die Frau aus dem Bezirk Neunkirchen. Bis zum bösen Erwachen Monate später.
Denn im August flatterte ihr plötzlich eine Rechnung der ÖBB-Infrastruktur über 643,13 Euro ins Haus. „Ich habe zuerst an einen schlechten Scherz gedacht. Denn es ist ja überhaupt nichts passiert. Und wenn, dann müsste die Bahn ja jedem, der eine Reifenspur im Bankett hinterlässt, eine Rechnung zustellen“, ist die Frau mehr als verärgert über das Vorgehen der Bahn. Schließlich wollte sie der Sache auf den Grund gehen und bat den Rechnungssteller, ihr die rechtliche Grundlage für die Zahlung zu nennen. „Die in Rechnung gestellten Kosten ergeben sich unabhängig eines tatsächlich entstandenen Schadens an der Eisenbahnbrücke, da diese nach einem Unfall immer auf mögliche Schäden überprüft und für den Verkehr wieder freigegeben werden muss. Dies ist unerlässlich, um eine Gefährdung Dritter und des Eisenbahnbetriebes auszuschließen“, heißt es in dem Antwortschreiben seitens der Bahn. Gleichzeitig wird darin empfohlen, sich an die KFZ-Haftpflichtversicherung wegen einer etwaigen Übernahme des Schadens zu wenden. Ein Rat, den die Autolenkerin beherzte und „ich bin auch sehr dankbar, dass meine Versicherung die Forderung letztlich beglichen hat“.
Die neue Ampelregelung, die demnächst in Betrieb gehen soll, begrüßt sie sehr. „Allerdings sollten sich auch die Wartezeiten im Rahmen halten!“ Zuletzt wurden die Leitschienen bereits verlängert und die Leerverrohrung für den Ampelanschluss ist erfolgt.