21-Jähriger verursachte Unfall: Familienvater getötet

Der Angeklagte selbst, ein 21-jähriger Arbeiter aus Thomasberg (Bezirk Neunkirchen), spricht nicht viel. Er hat eine lange Gedächtnislücke: Von Freitag, als er gegen 15.30 Uhr zur Bank ging, bis Samstag, 7.30 Uhr früh. Als ihn die Rettung schwer verletzt auf der Autobahn versorgte, kann er sich an nichts erinnern.
Die Geschichte jener folgenschweren Nacht von 3. auf 4. Februar erzählen daher andere.
In Schlangenlinien gefahren
Ein Freund des Angeklagten etwa, der schildert, wie sich die Burschenrunde Freitagabend betrank: Zunächst „ein, zwei, drei Bier“, bei einem der Freunde zu Hause; dann in einem Pub in Krumbach, wo Bier, Spritzer, Bacardi Cola, Wodka Red Bull und Jägermeister flossen. Als sich die Runde auflöste, sei der Angeklagte in seine wenige hundert Meter entfernte Wohnung gegangen.
Dort hätte die Nacht ein friedvolles Ende finden können - hätte sich der Angeklagte, der schon einmal wegen einer Alko-Fahrt seinen Führerschein hatte abgeben müssen, nicht noch in sein Auto gesetzt.
Eine Zeugin beschreibt, wie der blaue Golf sie auf der Bundesstraße Richtung Wiener Neustadt viel zu schnell überholt habe, dann lange auf der falschen Fahrbahn und schließlich in Schlangenlinien gefahren sei.
Ein weiterer Zeuge kann sich erinnern, wie ihm der Angeklagte am A2-Knoten bei Wiener Neustadt entgegenkam - und wie es dann krachte.
Grob fahrlässige Tötung
Als Geisterfahrer, mit 1,9 Promille Alkohol im Blut, stieß der Angeklagte mit einem 41-jährigen Familienvater aus dem Bezirk Mattersburg zusammen, der noch am Unfallort verstarb.
Die Tochter des Opfers und auch dessen Verlobte - die Hochzeit war für September geplant gewesen - sind in psychologischer Betreuung. Wegen grob fahrlässiger Tötung wird der Angeklagte zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Den Hinterbliebenen muss er insgesamt 35.000 Euro zahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.