Rauschg'schicht in Tulln: „Ob ich's g'sagt hab, weiß ich nicht“

Erstellt am 23. März 2023 | 13:45
Lesezeit: 3 Min
Hauptplatz Tulln
Zum Zeitpunkt der Tat am 14. Jänner dieses Jahres sah der Tatort einer gefährlichen Drohung - der Tullner Hauptplatz - jahreszeitbedingt winterlicher aus.
Foto: Thomas Peischl
Am 14. Jänner dieses Jahres drohte ein 17-Jähriger am Tullner Hauptplatz einem 29-Jährigen mit dem Abstechen - in Gegenwart eines Polizisten.

Festl'n, in welcher Form auch immer, wohnt aufgrund erhöhten Alkoholkonsums eine gewisse Gesetzmäßigkeit inne - die der Irrationalität. So erklärt es sich vielleicht, dass ein 17-jähriger Maurerlehrling in Gegenwart eines Polizeibeamten am 14. Jänner dieses Jahres am Hauptplatz in Tulln seinem Kontrahenten (29) drohte: "Ich stech dich ab!“ Anfangs der Verhandlung am Landesgericht Korneuburg wegen gefährlicher Drohung verlief das Gespräch von Richter Rainer Klebermaß und dem jungen Mann nicht recht fruchtbar.

Ob er sich schuldig bekenne, wollte der Richter - wie bei jedem Angeklagten - zunächst wissen. "Ob ich's g'sagt hab, weiß ich nicht", so die nicht eindeutige Antwort des unbescholtenen Lehrlings. "Kann's stimmen?", unternahm Klebermaß einen zweiten Versuch. "Ich war sehr betrunken", war diesmal das Ergebnis. Also wandte sich der Richter der Nacht des 14. Jänner zu: "Was hat zu dem Vorfall geführt?" Begonnen habe alles mit einer Rempelei und Pöbeleien in den Toiletten eines Lokals nächst des Hauptplatzes.

Vom Klo zum Hauptplatz zum „Weitersticheln“

Je nachdem, wer den Vorfall schilderte, waren der 17-Jährige und dessen Kumpel die Provokateure oder ein Freund des später Bedrohten. Man einigte sich zumindest auf den Klassiker: "Gemma raus!“ Am Hauptplatz gingen die teils wüsten - gegenseitigen - Beschimpfungen weiter. Auf die Frage, warum letztlich der 29-Jährige bedroht wurde, gab's auch keine Antwort - siehe Alkohol. Jedenfalls hatten die Streithähne nicht voneinander gelassen und auch noch "weitergestichelt", als Exekutivbeamte bereits vor Ort waren, bis schließlich auch noch die Drohung fiel.

Täter und Opfer haben sich bereits eine Woche nach dem Vorfall in selbigem Lokal wiedergesehen und sich "gegenseitig entschuldigt", wie sie Klebermaß übereinstimmend bestätigten. Für die "Rauschg'schicht" wollte der Richter "die Kirche im Dorf lassen" und ließ es mit einer diversionellen Geldbuße von 500 Euro bewenden. "Arbeiten Sie an sich und trinken Sie nicht so viel Alkohol", gab ihm Richter Klebermaß noch mit auf seinem Weg aus dem Gerichtssaal.

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