Schwerer Raub mit Softgun

„Safe, Geld!“, forderte ein Räuber mit Sturmmaske und Softgun in der Tullner Jet-Tankstelle heuer im Februar. Dem Tankstellenwart versetzte er mit der Waffe einen Schlag gegen die Stirn, und als das Opfer stürzte einen Tritt. Geschnappt wurde der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Serbe, nicht.
Auf der Anklagebank im Prozess am Landesgericht St. Pölten sitzen die zwei Mittäter vor einem Schöffensenat. Schwerer Raub wird einem Tullner (19) und einem 17-Jährigen aus Wien nun vorgeworfen.
Kurz vor Mitternacht schlug der Räuber zu, während einer maskiert vorm Eingang Schmiere stand und der andere im Auto Aufpasserdienste leistete.
Der Tankstellenwart (44) erzählt von Angst: „Ich war im Lager. Als ich mich umgedreht hab, stand er vor mir, ist auf mich zugerannt und hat mir gleich eine mit dem Lauf gegeben. Ich bin hingefallen, hab einen Tritt in den Magen bekommen. Er ist zur Kassa, ich hab’ mir gedacht, ich muss raus, habe Schlimmstes befürchtet, weil nicht viel Geld da war. Ich bin weggelaufen. Es lag Schnee, war glatt, ich bin hingefallen, bin auf und gerannt, ich hab’ keine Luft mehr bekommen.“
Nach dem Coup gab das Trio Fersengeld, teilte die 600 Euro Beute. Während der Haupttäter sich mit dem Bus in seine Heimat absetzte, nach ihm wird noch gefahndet, wurden die Mittäter dingfest gemacht.
Acht Monate Gefängnis und eine bedingte Strafe
Beide Angeklagten gestehen vor Richter Markus Grünberger. In Bosnien, im Urlaub, habe einer den Haupttäter kennengelernt: „Er hat mich tätowiert, über facebook hatten wir Kontakt. Später ist er nach Wien gekommen, hat von Geldsorgen erzählt. Die Tankstelle in Tulln wäre ideal, hat er gesagt, und dass er eine Waffe brauche.“ Die Softgun ließ einer der Teenager beim Einbruch in die Wohnung seiner Tante mitgehen.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner fordert Strenge: „Der Haupttäter weiß, wie man einen Raub begeht, er hat entsprechendes Vorleben. Eine Waffe ist alles, was geeignet ist, Widerstandsfähigkeit des Opfers herabzusetzen. Laut Judikatur kann ein Regenschirm eine Waffe sein. Die Angeklagten haben sich an der Tat beteiligt. Es reicht, wenn sie es latent für möglich halten, dass die Waffe eingesetzt werden könnte und sie sich damit abfinden. Dass sie damit nicht gerechnet haben, ist nicht lebensnah.“
Die Urteile: zwei Jahre teilbedingt, acht Monate davon hinter Gittern, für den 19-Jährigen und 18 Monate auf Bewährung für den 17-Jährigen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.