Mieten in Waidhofner Brückengasse stiegen um 40 Prozent

Da staunten die Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlage der WET in der Brückengasse 23 sowie der davor gelegenen WET-Reihenhäuser in der Marienhofstraße nicht schlecht, als ihnen zu Jahresende die Vorschreibung für die neue Miete ins Haus flatterte. Die Kosten fürs Wohnen waren um mehr als 40 Prozent in die Höhe geschnellt.
Statt wie bisher 477,56 Euro für eine 79-Quadratmeter-Wohnung sind für einen betroffenen Mieter, der sich an die NÖN wendete, nun 706,14 Euro monatlich fällig. Das sind um 47,9 Prozent mehr. Aus der Aufschlüsselung der einzelnen Vorschreibungsposten ist ersichtlich, dass sich die Betriebskosten um 24,9 Prozent erhöht haben. Auch die Verwaltungskosten und der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag sind leicht gestiegen. Massiv in die Höhe geschnellt sind aber die Rückzahlungen für das variabel verzinste Bankdarlehen, über welches der Bau finanziert wurde. Statt 406,41 Euro sind nun 568,49 Euro monatlich fällig, ein Plus von 39,9 Prozent.
Den Mietern wurde die Erhöhung in einem Schreiben mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs begründet. Nicht nur die Energiekosten und die Preise vieler Waren seien 2022 gestiegen, sondern auch die Betriebskosten und die Darlehenszinsen. Während der Zinssatz bislang 1,35 Prozent betragen habe, so ergebe sich aus der variablen Verzinsung nun ein Satz von 3,865 Prozent. Der Wunsch nach einem Nachweis über die Zinserhöhung wurde den Mietern seitens der WET aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert.
WET: „Zu kostendeckender Abrechnung verpflichtet“
Die WET-Gruppe habe die Bewohner der Anlage mit der letzten Betriebskostenvorschreibung darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits stark angestiegenen Kosten für Darlehen, Heiz- und Betriebskosten auch die monatlichen Vorschreibungen an diese Gegebenheiten angepasst werden müssen, heißt es auf NÖN-Anfrage seitens der WET. Darüber hinaus unterliege die Genossenschaft dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und sei daher gesetzlich zu einer kostendeckenden Abrechnung verpflichtet. Festgehalten wird auch, dass ausschließlich die entstandenen Kosten weiterverrechnet würden. Um für Anfragen gewappnet zu sein, habe man für die Bewohner eine eigene Hotline eingerichtet, heißt es weiter. Zudem wurden die Mieterinnen und Mieter auf die Wohn-Unterstützungen des Landes NÖ hingewiesen.
Für die variable Verzinsung des Darlehens zur Finanzierung des Wohnbaus habe man sich damals auch im Interesse der Bewohner entschieden, heißt es seitens der WET weiter. Indem das Zinsniveau niedrig gewesen sei, habe man auch die Kosten niedrig halten können. Von den über 1.200 Wohnobjekten der Gruppe seien die Hälfte mit einem fixen und die andere Hälfte mit einem variablen Zinssatz verzinst.