Geflügelpest: Erhöhtes Risiko auch in Waidhofen/Ybbs

Ganz Österreich ist seit 10. Jänner dieses Jahres als Risikogebiet für Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) eingestuft. Waidhofen zählt dabei zu den Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich davon auszugehen ist, dass das Virus momentan auch in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind getrennt von den am Betrieb gehaltenen Enten und Gänsen zu halten, damit ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
Das Geflügel ist durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, sodass das Hausgeflügel nicht mit Wildvögeln oder Oberflächengewässer in Kontakt kommt.
Bei Rückgang der Legeleistung um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage besteht Anzeigepflicht, ebenso bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent und bei erhöhter Sterblichkeit von mehr als drei Prozent in einer Woche.
Es besteht Meldepflicht von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln, wie Falken, Adlern, Sperbern oder Habichten, beim Amtstierarzt, damit diese zur Seuchenfrüherkennung untersucht werden können.
Die Gemeinden Ardagger, Aschbach, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Haag, Haidershofen, Neustadtl, St. Pantaleon-Erla, St. Peter/Au, St. Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Wallsee-Sindelburg, Weistrach und Wolfsbach im Bezirk Amstetten gelten als Gebiete „mit stark erhöhtem Risiko“.