Zwettl: Behördenwege während "Osterruhe" möglich

Aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung soll das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches von Gründonnerstag, 1 April., bis Dienstag nach Ostern, 6. April, unter anderem nur zur Wahrung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen zulässig sein.
Dafür sind Vorsprachen im Stadtamt Zwettl ab 1. April bis vorläufig 11. April von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr möglich – für konkrete Terminabstimmung kontaktieren Sie die Stadtgemeinde während der Amtsstunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 sowie 13 bis 15.30 Uhr) entweder telefonisch unter 02822/503 oder Sie läuten an der Türglocke.
Für schriftliche Anfragen stehen die Mitarbeiter unter stadtamt@zwettl.gv.at jederzeit zur Verfügung
Für Eingaben können Sie den Einlaufbriefkasten verwenden!